Gremmels besuchte die Arolsen Archives im Zuge einer Gedenkveranstaltung des Landes Hessen, des Landeswohlfahrtsverbands Hessen und der kommunalen Spitzenverbände in Hessen zum Gedenken an den 80. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Ausgerichtet wurde die Gedenkfeier vom Hessischen Städte- und Gemeindebund. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann hatte zum Besuch der Archive eingeladen.
Erinnerung bewahren, Antisemitismus bekämpfen
„Heute jährt sich die Befreiung von Auschwitz zum 80. Mal. Wir denken an das Ungeheuerliche und bekräftigen: nie wieder!“, so Wissenschafts- und Kunstminister Timon Gremmels. „Das ,Nie wieder‘ braucht einen kritischen Umgang mit der Vergangenheit und ein entschlossenes Handeln gegen Antisemitismus in der Gegenwart. Dafür sind unsere Archive essentiell: Sie dokumentieren nach wissenschaftlichen Kriterien Unrecht, Terror und Verbrechen. Und sie berühren auf einmalige Weise: Die Schicksale von Millionen von Menschen, zusammengeführt in der zentralen Namenskartei der Arolsen Archives, und die Prozessunterlagen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses im Hessischen Hauptstaatsarchiv konfrontieren uns noch heute schonungslos mit dem Grauen in Auschwitz.“
Mit den Arolsen Archives befindet sich im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg das weltweit größte Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus. Seit 2013 ist die Sammlung Teil des UNESCO-Weltdokumentenerbes „Gedächtnis der Menschheit“ („Memory of the World“). Als Internationaler Suchdienst nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, half das Archiv zunächst bei der Suche nach Überlebenden. In der Zentralen Namenskartei mit Hinweisen zum Schicksal von 17,5 Millionen Menschen befinden sich Zeugnisse der Verfolgung von Minderheiten und politischen Gegnerinnen und Gegnern. Heute stehen die Konservierung der Dokumente, der Aufbau des Online-Archivs und digitale Bildungsangebote im Vordergrund.
Auschwitz-Prozess: Hessisches Archiv bewahrt historische Prozessunterlagen
Das Hessische Hauptstaatsarchiv, Teil des Hessischen Landesarchivs, bewahrt die gesamten Prozessunterlagen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess auf. Dieser Prozess, maßgeblich initiiert durch den Frankfurter Staatsanwalt Fritz Bauer, begann am 20. Dezember 1963. Insgesamt 22 Personen wurden aufgrund der Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt, in dem die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen ermordeten. Die Prozessunterlagen umfassen 456 Aktenbände. Sie spiegeln den gesamten Verfahrensgang wider. Eine Besonderheit sind die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Die Tonbänder sind als Quelle von einmaligem dokumentarischem Wert, da vor Gericht Opfer des Holocaust aus vielen Staaten Europas und aus Übersee 20 Jahre nach Kriegsende zum ersten Mal wieder ihren Peinigern begegneten. Die UNESCO nahm die Prozessunterlagen 2017 in ihr Register „Gedächtnis der Menschheit“ („Memory of the World“) auf.
Das Hessische Landesarchiv erklärt auf seiner Website den Prozess anhand eindrücklicher Fotos und Aktenauszüge. Auf der Website des Frankfurter Fritz Bauer Instituts kann man sich die Tonbandmitschnitte anhören. Eine Übersicht gibt es auf hessenlink.de/prozessÖffnet sich in einem neuen Fenster.