Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verbesserte Förderung des Weidetierschutzes

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung: „Wir setzen auf praxistaugliche Lösungen, um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen.“

In Hessen ist eine neue Fassung der Richtlinie zum Weidetierschutz in Kraft getreten. Damit können Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter eine höhere Förderung für Schutzmaßnahmen und im Schadensfall erhalten. „Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, so Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Anhebung und Erweiterung der Fördersätze

Mit der angepassten Richtlinie Weidetierschutz werden jetzt bis zu 85 Prozent der Nettokosten von Investitionen in den Herdenschutz gefördert. Zudem wurden die Standardkostensätze – der Referenzwert, den Tierhalterinnen und Tierhalter als Schadensausgleich im Fall eines bestätigten Wolfsübergriffs erhalten können – erhöht. Neu ist auch, dass der Arbeitsaufwand im Rahmen der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff finanziell unterstützt werden kann.

Entbürokratisierung

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen nicht mehr wie bislang in einem Weidetagebuch dokumentieren, wann und wo sie welche Tiere auf welcher Fläche weiden ließen. Auch die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff wurden erheblich gesenkt. Die für Entschädigungen bislang verpflichtend vorgeschriebene genetische Untersuchung entfällt, wenn das vorliegende Spurenbild belegt, dass es sich um einen Wolfsriss handelt. Nicht zuletzt wurden die Wolfspräventionsgebiete formell aufgehoben. „Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, so der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Mehr Informationen:

Hier finden Sie die überarbeitete Richtlinie (gütlig ab 23.01.2025)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar, Die Antragsunterlagen sind zu gegebenem Zeitpunkt auf der Homepage der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es bei den landwirtschaftlichen Fachdiensten der zuständigen Landkreise. Dort kann auch die Förderung beantragt werden.

Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.